Zeitraum | 14.05.2025 — 23.05.2025 |
Anmeldeschluss | 07.05.2025 |
Kontingent | 64 UE à 45 Min |
Bereich | Sonstiges |
Ort | Hamburg |
Preis | Kostenfrei |
Freie Plätze | 11 |
Anmeldung Einzelperson | Anmeldung mehrere Personen |
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung den Unternehmer als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe Mai 2018 sind Brandschutzbeauftragte zum betrieblichen Brandschutz genannt. Ermitteln Unternehmer eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein, die eine beratende und unterstützende Funktion übernehmen.
Diese mit der VdS-Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01 textgleiche DGUV Information legt Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.
Folgende Inhalte werden in zwei Seminarteilen vermittelt:
Zielgruppe: Objektmitarbeiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Supervisoren
Wochentag | Uhrzeit |
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Dienstag | 08:30 - 16:30 |
Mittwoch | 08:30 - 16:30 |
Donnerstag | 08:30 - 16:30 |
Freitag | 08:30 - 16:30 |
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